Praktische Ausbildung
Mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und 10 Stunden als überwachter Alleinflug. Du wirst es lieben!
Funksprechzeugnis
Neben der fliegerischen Ausbildung ist für den Sprechfunk eine Ausbildung und ein Funksprech-zeugnis erforderlich. Es kennt verschiedene Stufen wie BZF II (deutsch), BZF I (inkl. englisch) oder das AZF (IFR-Fliegerei). Diese Prüfung erfolgt in der Regel bei der Bundesnetzagentur in Köln. Ein ICAO Test belegt Sprachkenntnisse.
Praktische Prüfung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine praktische Prüfung in Form eines vollständig geplanten Fluges, der das Gelernte abruft.
Voraussetzungen
Mit der Ausbildung kann ab dem 16. Lebensjahr begonnen werden. Weitere Nachweise wie ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II,
eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP), ein
Auszug aus dem Verkehrszentralregister und die
Bescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" werden vor oder in der Ausbildung benötigt.